OB Elbers lockert Rauchverbot
Rauchen bei Brauchtums-veranstaltungen Auf Schul-höfen darf zukünftig im Rahmen von Brauchtumsver-anstaltungen wieder geraucht werden. Dies hat Oberbürger-meister Dirk Elbers ent-schieden. Er nimmt damit die Bestimmung zurück, dass während dieser Veranstal-tungen auf dem gesamten Schulgelände nicht geraucht werden darf. Innerhalb der Schulgebäude bleibt das Rauchverbot in dieser Zeit selbstverständlich bestehen. Gleiches gilt unabhängig davon für das Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände während des Schulbetriebs.
Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in NRW gilt seit dem 1. Januar 2008. Demnach dürfte bei Veranstaltungen des Brauchtums geraucht werden. Die Stadt hat jedoch im Rahmen ihres Hausrechts ein Rauchverbot innerhalb aller städtischen Gebäude verhängt. In Düsseldorfer Schulen finden pro Jahr bis zu 50 Veranstaltungen des Brauchtums statt, hauptsächlich des Karnevals und der Schützen in Schulen.
"Die Erfahrungen gerade des letzten Winters haben gezeigt, dass die bisherige Regelung nicht viel Sinn macht. Die Gäste verlassen den Saal und stellen sich auf die Straße. Dort stören sie nicht nur Anwohner, sondern hinterlassen leider auch Zigarettenkippen“, so der OB. Außerdem ist es in Zukunft wieder möglich, dass Besucher der Veranstaltungen "eben mal kurz vor die Tür gehen können, um zu rauchen.“
Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Schulhöfe dadurch verdreckt werden. Die Veranstalter müssen dafür Sorge tragen, dass die Schulgelände nicht durch Zigarettenstummel verunreinigt zurückgelassen werden.
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