Amt für Verbraucherschutz Brieftauben melden
Brieftauben müssen gemeldet werden. Darauf weist das Amt für Verbraucherschutz hin. Wer Tauben hält oder halten will, muss dies anzeigen und zwar im Idealfall vor Beginn der Haltung. Angegeben werden müssen die Nutzungsart, die durchschnittliche Zahl und der Standort der Tiere. Diese Anzeige ist wichtig, um Taubenhalter gezielt informieren zu können, wenn beispielsweise aufgrund von Tierseuchen Vorkehrungen zum Schutz der Tauben getroffen werden müssen. Wer diese Meldung bisher versäumt hat, sollte dies jetzt kurzfristig nachholen. Wer Tauben zum Zweck der Lebensmittelgewinnung hält, muss darüber hinaus weitere Vorschriften beachten. Ein weiterer Hinweis der Tierärzte im Amt für Verbraucherschutz: Arzneimittel für die Tauben sollten – wie beim Menschen – nur nach Beratung durch Tierärzte oder Apotheker verabreicht werden. Dies gilt besonders zum Beginn der Wettflugsaison.
Fragen zur Taubenhaltung und Meldungen nimmt das Amt für Verbraucherschutz unter der Rufnummer 89-93242 entgegen.
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